Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
§ 1 Ausbildung
Alle Angebote werden von ausgebildeten, erfahrenen und staatlich geprüften
Fluglehrern geleitet. Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der
durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie
und Praxis. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der Flugschule.
Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen
Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft
und unverzüglich zu befolgen. Sollte der Teilnehmer diese Regeln, Anordnungen
und Einzelanweisungen nicht unverzüglich nachgekommen sein, kann der
Kursteilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Stellt
ein Fluglehrer fest, dass ein Teilnehmer physisch oder psychisch nicht zum
Gleitschirmfliegen geeignet ist, kann er diesen vom weiteren Kurs ausschließen.
Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen erfolgt im Regelfall
ein sofortiger Ausschluss. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt
in einem solchen Fall nicht.
§ 2 Teilnehmer und Ausbildungsziel
Das Mindestalter für Kursteilnehmer beträgt 14 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Geistige und körperliche Gesundheit sind Voraussetzung.
Die Flugschule bildet den Schüler zum Zwecke des Erwerbs einer Erlaubnis für Gleitsegel gemäß den Richtlinien des deutschen Hängegleiterverbandes e.V. im DAEC aus.
Die Mindestteilnehmerzahl bei regulären Flugkursen beträgt 6 Personen.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, kann die Flugschule kurzfristig
vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche hieraus gegen
die Flugschule und ihren Inhaber sind ausgeschlossen.
§ 3 Ausbildungsmaterial der Flugschule und Haftung des Schülers
Der Flugschüler verpflichtet sich, das von der Flugschule in Anspruch
genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßem
Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die Neubeschaffung
berechnet.
Die Ausbildungsmaterialien verbleiben im Flugschulbetrieb und dürfen
nur gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen Beauftragten
der Flugschule mitgenommen werden.
Für die von der Flugschule eingesetzten Geräte besteht eine Haftpflichtversicherung
in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an
Dritten aufkommt. Die Fluggeräte selbst sind nicht vollkaskoversichert.
Falls während der Schulung Schäden an den Fluggeräten durch
unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des Schülers entstehen,
so sind diese vom Schüler zu tragen.
Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen durch
Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Regeln nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorschriften
verfolgt werden können.
§ 4 Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zum Kurs kann schriftlich, per E-Mail, oder per Fax erfolgen.
Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung von Euro 50 - 100.- je nach gebuchtem
Kurs fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung bei der Flugschule
eingehen muss. Erst mit Eingang der Anzahlung kommt es zum Vertragsabschluss
und es kann eine Platzreservierung im Kurs erfolgen. Die restliche Kursgebühr
ist bis zum Kursbeginn zu entrichten. Die Anmeldung wird in der Reihenfolge
des Zahlungseinganges berücksichtigt. Kann die Flugschule einen Antragsteller
nicht annehmen, so wird der gesamte eingezahlte Betrag zurückerstattet.
Zahlungen erfolgen nur in Euro.
Wird das Kursprogramm der Flugschule nach Beginn des Kurses während eines
Zeitraumes von 12 Monaten vom Schüler nicht in Anspruch genommen, verfällt
der Anspruch auf Weiterschulung und das Ausbildungsverhältnis erlischt.
Dies gilt nicht, wenn der Schüler eine anders lautende schriftliche Vereinbarung
mit der Flugschule getroffen hat.
§ 5 Kursgebühren
Die Kursgebühren richten sich nach der Ausschreibung im aktuellen Kursprogramm.
Die aufgeführten Preise sind reine Betreuungspreise und beinhalten keine
Transfer-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, außer es wird
ausdrücklich in der Ausschreibung erwähnt.
Scheidet ein Kursteilnehmer aus eigenen Gründen während der Ausbildung
aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr.
Nach der Beendigung der erforderlichen Ausbildungsflüge und mit dem Kursabschluss
werden Kurswiederholungen und Nachschulungen pro Flug extra berechnet.
Der Gerichtsstand ist Weilheim i. Obb.
§ 6 Kündigung durch den Flugschüler
Der Ausbildungsvertrag und die Anmeldung können bis 14Tage vor Kursbeginn
jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Erscheint der
Schüler ohne Angabe von Gründen nicht zum Kurs, wird das als Kündigung
betrachtet und die Anzahlung zur Deckung der entstandenen Unkosten einbehalten.
Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Um dies zu vermeiden, kann der Schüler eine Ersatzperson senden, die
an seiner Stelle den Kurs besucht.
§ 7 Kündigung durch die Flugschule
Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne Einhaltung einer Frist
gekündigt werden, wenn:
· der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals
vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt,
· der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich
oder grob fahrlässig verstößt oder
· wenn sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers ergeben,
die eine Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule unzumutbar machen.
§ 8 Versicherung des Flugschülers
Jeder Schüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs teil.
Scheidet ein Schüler aufgrund einer Verletzung während der Ausbildung
aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr. Dem
Schüler wird empfohlen, eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung
abzuschließen. Bei einer vom Schüler abgeschlossenen Lebensversicherung
ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren.
Der Schüler kann eine eigene Unfall und eine Bergungskostenversicherung
abschließen. Bergrettungsaktionen und deren Kosten gehen zu Lasten des
Flugschülers.
§ 9 Haftung der Flugschule
Die Flugschule haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit ihrer Angestellten und Beauftragten zurückzuführen
sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
§ 10 Termine
Die Flugschule setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für
den praktischen und theoretischen Unterricht fest. Sie ist bemüht, derart
vereinbarte Termine einzuhalten. Die Flugschule kann aber insbesondere in
der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf im Hinblick auf wetterbedingte
und technische Gründe nicht garantieren.
§ 11 Ort und Wetterverhältnisse
Dem Fluglehrer bleibt es überlassen, den Ort der Durchführung unter
Berücksichtigung der Wetterverhältnisse zu bestimmen. Entsprechende
Abweichungen von den vorherigen Ankündigungen bleiben vorbehalten. Sollte
es daher wetterbedingt während der Schulung zu Terminverschiebungen oder
sogar zum Ausfall des gesamten Kurses kommen, so ergeben sich daraus weder
ein besonderes Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche
für den Schüler. Es kann nur zu einem anderen Termin innerhalb 12
Monaten weitergeschult werden.
§ 12 Air Ticket für Tandemflüge
Das Air Ticket berechtigt den Inhaber bei Vorlage zur Teilnahme an einem Tandemflug
durch die Flugschule oder ihre Partnerunternehmen.
Der Gutschein behält seine Gültigkeit für 12 Monate nach Erwerb.
Nach Ablauf dieser Zeit verfällt er.
Ausnahmen können im Einzelfall mit der Flugschule schriftlich vereinbart
werden. Bei Verlust des Air Tickets erfolgt keine Erstattung.
§ 13 Reisen, Seminare
Bei Reisen und Seminaren, die bei der Flugschule gebucht werden, wird mit
der Anmeldung eine Anzahlung von Euro 150,00 fällig, die innerhalb von
10 Tagen nach erfolgter Anmeldung bei der Flugschule eingehen muss. Erst mit
Eingang der Anzahlung ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich
und es kann eine Platzreservierung erfolgen. Die restliche Kursgebühr
ist bis zur Reise / Seminarbeginn zu entrichten. Die Anmeldung wird in der
Reihenfolge des Zahlungseinganges berücksichtigt. Zahlungen erfolgen
nur in Euro.
Bei Rücktritt muss ein Teil der Reisekosten einbehalten werden, um die
Unkosten der Flugschule zu decken, gestaffelt wie folgend:
· bis 30 Tage vor Reisebeginn: Euro 50,00
· bis 20 Tage vor Reisebeginn 50 % der Reisekosten
· bis 10 Tage vor Reisebeginn 75 % der Reisekosten
· ab 5 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Betrag einbehalten.
Um diese Reiserücktrittskosten zu vermeiden, hat der Teilnehmer aber
die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Flugreisen gelten
die Vertragsbestimmungen des Veranstalters bzw. der Fluggesellschaft. Dem
Teilnehmer wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung und eine
Auslandsreisekrankenversicherung incl. Krankenrücktransport abzuschließen.
Die Mindestteilnehmerzahl bei regulären Reisen und Seminaren beträgt 6 Personen.
§ 14 Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend
aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des
Vertrages.
§15 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
§16 Haftungsausschluss
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§17 Gerichtsstand
Weilheim i.Obb. ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.