Ein paar Paragraphen müssen sein:

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

§ 1 Ausbildung

Alle Angebote werden von ausgebildeten, erfahrenen und staatlich geprüften Fluglehrern geleitet. Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der Flugschule.
Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen. Sollte der Teilnehmer diese Regeln, Anordnungen und Einzelanweisungen nicht unverzüglich nachgekommen sein, kann der Kursteilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Stellt ein Fluglehrer fest, dass ein Teilnehmer physisch oder psychisch nicht zum Gleitschirmfliegen geeignet ist, kann er diesen vom weiteren Kurs ausschließen. Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen erfolgt im Regelfall ein sofortiger Ausschluss. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt in einem solchen Fall nicht.

§ 2 Teilnehmer und Ausbildungsziel

Das Mindestalter für Kursteilnehmer beträgt 14 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Geistige und körperliche Gesundheit sind Voraussetzung.

Die Flugschule bildet den Schüler zum Zwecke des Erwerbs einer Erlaubnis für Gleitsegel gemäß den Richtlinien des deutschen Hängegleiterverbandes e.V. im DAEC aus.

Die Mindestteilnehmerzahl bei regulären Flugkursen beträgt 6 Personen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, kann die Flugschule kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche hieraus gegen die Flugschule und ihren Inhaber sind ausgeschlossen.

§ 3 Ausbildungsmaterial der Flugschule und Haftung des Schülers

Der Flugschüler verpflichtet sich, das von der Flugschule in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die Neubeschaffung berechnet.
Die Ausbildungsmaterialien verbleiben im Flugschulbetrieb und dürfen nur gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen Beauftragten der Flugschule mitgenommen werden.
Für die von der Flugschule eingesetzten Geräte besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Fluggeräte selbst sind nicht vollkaskoversichert. Falls während der Schulung Schäden an den Fluggeräten durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des Schülers entstehen, so sind diese vom Schüler zu tragen.
Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Regeln nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorschriften verfolgt werden können.

§ 4 Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zum Kurs kann schriftlich, per E-Mail, oder per Fax erfolgen. Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung von Euro 50 - 100.- je nach gebuchtem Kurs fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung bei der Flugschule eingehen muss. Erst mit Eingang der Anzahlung kommt es zum Vertragsabschluss und es kann eine Platzreservierung im Kurs erfolgen. Die restliche Kursgebühr ist bis zum Kursbeginn zu entrichten. Die Anmeldung wird in der Reihenfolge des Zahlungseinganges berücksichtigt. Kann die Flugschule einen Antragsteller nicht annehmen, so wird der gesamte eingezahlte Betrag zurückerstattet. Zahlungen erfolgen nur in Euro.
Wird das Kursprogramm der Flugschule nach Beginn des Kurses während eines Zeitraumes von 12 Monaten vom Schüler nicht in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch auf Weiterschulung und das Ausbildungsverhältnis erlischt. Dies gilt nicht, wenn der Schüler eine anders lautende schriftliche Vereinbarung mit der Flugschule getroffen hat.

§ 5 Kursgebühren

Die Kursgebühren richten sich nach der Ausschreibung im aktuellen Kursprogramm. Die aufgeführten Preise sind reine Betreuungspreise und beinhalten keine Transfer-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, außer es wird ausdrücklich in der Ausschreibung erwähnt.
Scheidet ein Kursteilnehmer aus eigenen Gründen während der Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr.
Nach der Beendigung der erforderlichen Ausbildungsflüge und mit dem Kursabschluss werden Kurswiederholungen und Nachschulungen pro Flug extra berechnet.
Der Gerichtsstand ist Weilheim i. Obb.

§ 6 Kündigung durch den Flugschüler

Der Ausbildungsvertrag und die Anmeldung können bis 14Tage vor Kursbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Erscheint der Schüler ohne Angabe von Gründen nicht zum Kurs, wird das als Kündigung betrachtet und die Anzahlung zur Deckung der entstandenen Unkosten einbehalten. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Um dies zu vermeiden, kann der Schüler eine Ersatzperson senden, die an seiner Stelle den Kurs besucht.

§ 7 Kündigung durch die Flugschule

Der Ausbildungsvertrag kann durch die Flugschule ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn:
· der Schüler gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt,
· der Schüler gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt oder
· wenn sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung für die Flugschule unzumutbar machen.

§ 8 Versicherung des Flugschülers

Jeder Schüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs teil. Scheidet ein Schüler aufgrund einer Verletzung während der Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr. Dem Schüler wird empfohlen, eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer vom Schüler abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren.
Der Schüler kann eine eigene Unfall und eine Bergungskostenversicherung abschließen. Bergrettungsaktionen und deren Kosten gehen zu Lasten des Flugschülers.

§ 9 Haftung der Flugschule

Die Flugschule haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Angestellten und Beauftragten zurückzuführen sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

§ 10 Termine

Die Flugschule setzt gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den praktischen und theoretischen Unterricht fest. Sie ist bemüht, derart vereinbarte Termine einzuhalten. Die Flugschule kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf im Hinblick auf wetterbedingte und technische Gründe nicht garantieren.

§ 11 Ort und Wetterverhältnisse

Dem Fluglehrer bleibt es überlassen, den Ort der Durchführung unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse zu bestimmen. Entsprechende Abweichungen von den vorherigen Ankündigungen bleiben vorbehalten. Sollte es daher wetterbedingt während der Schulung zu Terminverschiebungen oder sogar zum Ausfall des gesamten Kurses kommen, so ergeben sich daraus weder ein besonderes Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler. Es kann nur zu einem anderen Termin innerhalb 12 Monaten weitergeschult werden.

§ 12 Air Ticket für Tandemflüge

Das Air Ticket berechtigt den Inhaber bei Vorlage zur Teilnahme an einem Tandemflug durch die Flugschule oder ihre Partnerunternehmen.
Der Gutschein behält seine Gültigkeit für 12 Monate nach Erwerb. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt er.
Ausnahmen können im Einzelfall mit der Flugschule schriftlich vereinbart werden. Bei Verlust des Air Tickets erfolgt keine Erstattung.

§ 13 Reisen, Seminare

Bei Reisen und Seminaren, die bei der Flugschule gebucht werden, wird mit der Anmeldung eine Anzahlung von Euro 150,00 fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Anmeldung bei der Flugschule eingehen muss. Erst mit Eingang der Anzahlung ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich und es kann eine Platzreservierung erfolgen. Die restliche Kursgebühr ist bis zur Reise / Seminarbeginn zu entrichten. Die Anmeldung wird in der Reihenfolge des Zahlungseinganges berücksichtigt. Zahlungen erfolgen nur in Euro.
Bei Rücktritt muss ein Teil der Reisekosten einbehalten werden, um die Unkosten der Flugschule zu decken, gestaffelt wie folgend:
· bis 30 Tage vor Reisebeginn: Euro 50,00
· bis 20 Tage vor Reisebeginn 50 % der Reisekosten
· bis 10 Tage vor Reisebeginn 75 % der Reisekosten
· ab 5 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Betrag einbehalten.
Um diese Reiserücktrittskosten zu vermeiden, hat der Teilnehmer aber die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Flugreisen gelten die Vertragsbestimmungen des Veranstalters bzw. der Fluggesellschaft. Dem Teilnehmer wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung incl. Krankenrücktransport abzuschließen.

Die Mindestteilnehmerzahl bei regulären Reisen und Seminaren beträgt 6 Personen.

§ 14 Nebenabreden

Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages.

§15 Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

§16 Haftungsausschluss

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§17 Gerichtsstand

Weilheim i.Obb. ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.